Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – und mit ihm neue rechtliche Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Websites, Online-Portale, Shops und Plattformen mit Kundeninteraktion müssen künftig so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Was bislang primär öffentliche Stellen betraf, wird damit auch für viele privatwirtschaftliche B2B-Unternehmen zur Pflicht. Grundlage ist die europäische Richtlinie zum barrierefreien Zugang (EAA) sowie die WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines).
Für viele Unternehmen heißt das: Barrierefreiheit ist keine Kür mehr – sondern Voraussetzung für rechtssichere und zukunftsfähige Webangebote. Was das konkret heißt und wie sie Ihre Website barrierefrei umsetzen können, erklären wie Ihnen im folgenden Artikel.
Über den Beitrag
Content Strategist
veröffentlicht am: 21.07.2025
Lesedauer: 5 min
Das BFSG betrifft seit dem 28. Juni 2025 alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Endnutzende anbieten – etwa über Websites, Online-Shops, Kundenportale oder Self-Service-Angebote. Besonders relevant ist das Gesetz für:
Auch wenn die Anforderungen vordergründig für Endnutzende gelten, sollten alle Unternehmen mit digitalem Auftritt handeln – nicht nur zur Einhaltung der Rechtslage, sondern um digitale Qualität und Inklusion ganzheitlich umzusetzen.
Um als barrierefrei zu gelten muss eine Website folgende vier Prinzipien erfüllen:
Barrierefreiheit lässt sich nicht über ein einzelnes Feature lösen – sie erfordert ganzheitliches Denken über Design, Content und Technik hinweg. Die vier WCAG-Prinzipien lassen sich in konkrete Maßnahmen übersetzen:
Diese Punkte sollten idealerweise bereits in Konzept, Designsystem und CMS-Prozesse eingebettet sein – und nicht erst beim Livegang bedacht werden. Wer frühzeitig barrierefrei denkt, spart später Aufwand und erhöht gleichzeitig Qualität und Nutzerzufriedenheit für alle.
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Anforderung – sie verbessert ganz konkret die Performance, Nutzerorientierung und Zukunftsfähigkeit Ihrer Website. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick:
Optimierung der Usability: Klarer, verständlicher, intuitiver für alle Nutzer:innen
Stärkere Sichtbarkeit in Suchmaschinen: Struktur und Semantik verbessern Ihre SEO
Höhere Conversion Rates: Verständliche Inhalte senken Absprungraten und steigern Abschlüsse
Inklusion und Markenwirkung: Sie zeigen Haltung und stärken Ihre Marke
Rechtssicherheit und Risikominimierung: Sie vermeiden Bußgelder und rechtliche Konflikte
Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern ein Qualitätsmerkmal. Als erfahrene Agentur im B2B-Digitalbereich begleiten wir Sie von der Analyse bis zur Umsetzung einer BITV-konformen Website. So schaffen Sie nicht nur Zugänglichkeit, sondern auch Vertrauen, Sichtbarkeit und bessere Performance.
1. Expert Review:
Wir analysieren Ihre Website mit manuellen und automatisierten Tests – schnell, fundiert und verständlich. Das Ergebnis: ein kommentiertes Audit mit konkreten Handlungsempfehlungen und Priorisierung.
2. Screendesign und technische Umsetzung:
Wir optimieren das Design hinsichtlich Kontrasten, Navigation, Typografie und responsivem Verhalten. Technisch sorgen wir für maximale Kompatibilität – von sauberem Code bis hin zur Unterstützung assistiver Technologien.
3. Content-Optimierung:
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Inhalte strukturiert, verständlich und inklusiv aufbereiten – inklusive Alternativtexten, semantischer Auszeichnung und barrierefreier PDFs oder Downloads. So wird Ihre Website auch inhaltlich zugänglich.
4. Schulung & Dokumentation:
Barrierefreiheit wird erst durch Wissen im Team nachhaltig. Wir schulen Ihre Redaktion praxisnah und liefern kompakte Guidelines, mit denen barrierefreie Inhalte selbstverständlich werden.
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